Nutzung des Schloßplatzes


Der Stuttgarter Schloßplatz - kann und soll er für Großveranstaltungen genutzt werden ?
Podiumsdiskussion am 08.12.2000 um 18:00 Uhr im Stuttgarter Rathaus, Großer Sitzungsaal im Rathaus, 3.Stock



Diskussionsteilnehmer waren:

•  Prof. Hansmartin Bruckmann, Bürgermeister a.D., Moderator
•  Prof. H. Fecker, MinDir i.R., ehem. Leiter Bauabteilung Land
•  Prof. Dr. D. Jauch, Direktor der Staatlichen Anlagen und Gärten
•  K. Lindemann, Geschäftsführer Suttgart Marketing GmbH
•  Prof. H. Luz, freier Garten- u. Landschaftsarchitekt
•  H. Pfeifer, OB a.D., City-Manager der City-Initiative Stuttgart e.V.
•  Graf Strachwitz, Kopfnicker Records GmbH

Folgender Entwurf einer Stellungnahme soll als Anregung für die Podiumsdiskussion dienen:

Die Silvesterveranstaltung 1999 hat eine heftige Diskussion ausgelöst, ob der Schlossplatz - einer der schönsten Plätze Deutschlands, ein Kulturdenkmal von besonderem Rang, ein grüngeprägter Stadtraum mit hoher gestalterischer Qualität und großem Erholungswert - für große Veranstaltungen genutzt werden kann.

Der zentrale, bedeutendste Platz Stuttgarts besteht etwa zur Hälfte aus Vegetation. Für eine Stadt, deren Erscheinungsbild wie das kaum einer anderen Stadt von Grün geprägt ist, ist dies angemessen und folgerichtig. Stuttgart unterscheidet sich dadurch von vielen Städten, deren zentrale Plätze Steinplätze sind.

Stuttgart hat kein Münster, kein imposantes Forum - von Prachtboulevards ganz zu schweigen. Dafür hat die Stadt einen anderen gemeinsamen Nenner: ihre schöne Lage mit den Wäldern droben und den Grünflächen drunten, zum Beispiel mit dem Grünen U vom Killesberg bis zum Schlossplatz. Diesen Platz kann man die Seele der Stadt nennen, aber diese Seele ist empfindlich!

Andererseits soll man in der Stadt auch feiern können. Kann man den Schlossplatz einfach davon ausschließen? Werbestrategen kritisieren, es werde für die Stadt ein negatives Image erzeugt, wenn die Idole der Jugend mit ihren Konzerten und Hip-Hop-Klängen nicht auftreten dürfen, weil der Rasen des Schlossplatzes beschädigt werden könnte. Konzerte dürften nicht an Blumenbeeten scheitern.

Falls es politisch gewollt ist, auf dem Schlossplatz Großveranstaltungen durchzuführen, wäre zu prüfen, ob die Grünflächen unter Erhalt des Gesamtvolumens anders verteilt, z.B. an den Rändern angeordnet werden könnten. Die bisher überlegten Varianten zeigen jedoch, dass dies immer zu einer Verfälschung des geschützten Kulturdenkmales führt. Den Schlossplatz zu verändern kann nur bedeuten, dass eine wirklich große Vision entwickelt werden müsste. Da dies aber sicher noch längere Zeit dauern wird, müssen die Grünflächen so behandelt und benutzt werden, dass sie immer einen der Bedeutung des Platzes entsprechenden guten und gepflegten Eindruch machen.

Stadt und Land sollten ihre Plätze nach Nutzbarkeit und Belastbarkeit auflisten. Die an Stadt und Land heran getragenen "Events" könnten dann kategorisiert und ein dem jeweiligen Anforderungsprofil entsprechender Veranstaltungsort gefunden werden. Angeblich soll es einen Kriterienkatalog des Staatsministeriums geben, der aber wohl nicht beachtet wird, wenn der merkantile Druck der Nutzer entsprechend stark ist: solange es keinen Überblick gibt, wird je nach Drohpotenzial der Initiatoren auf dem Wege des Kuhhandels entschieden.

Eine gelegentliche Nutzung des Schlossplatzes für Veranstaltungen ist nicht auszuschließen. Dies muss jedoch nach klaren Richtlinien erfolgen. Vorschläge dazu könnten sein:

•  Soweit wie möglich Veranstaltungen auf anderen zentralen befestigten Plätzen wie dem Schlosshof, Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz oder der Königsstraße zu organisieren.

•  Großveranstaltungen auf dem Schlossplatz nur während der Vegetationsperiode und höchstens 1 bis 2 mal im Jahr zu gestatten.

•  Das Grün abzudecken, wie dies bei der Veranstaltung Mitte Juli geschah.

•  Die Wiesenflächen mit Sportplatzunterbau und bewässertem Sportrasen zu stabilisieren.

Darüber hinaus wird von der Bevölkerung erwartet, dass dauerhaft ein ausreichendes Maß an gärtnerischer Schmuckpflanzung vorhanden ist. Grundsätzlich sollte dabei im Interesse eines gepflegten Aussehens die Versammlung von Hundehaltern auf den Rasenflächen verhindert, das Betreten der angelegten Flächen für Hunde verboten werden.

Aufwendige Pflegearbeiten sind mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden. Wenn das Land nicht bereit ist, diesen zu erbringen, wäre ein Beitrag der Stadt, die ein ureigenes Interesse an einem schönen Schlossplatz haben sollte, zu überlegen.



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