In großer Sorge um das Bild der Stadt
Neubaupläne für das Quartier Dorotheenstraße / Karlsstraße bedrohen die Erscheinung des historischen Kerns der Stadt in erheblicher Weise vielfältige Reduzierungen sind nötig
Entgegen Stefan Behnisch:
Baufläche ist kein geeigneter Platz für "große, mutige Bauten"
Alle wichtigen OB-Kandidaten: "Stadtbild hat Vorrang"
Der Verschönerungsverein Stuttgart e.V. hat dem städtischen Sitzungskalender entnommen, dass am Dienstag, den 02. Oktober 2012 im Ausschuss für Technik und Umwelt zu dem Neubauvorhaben Dorotheenstraße/Karlsstraße ein mündlicher Bericht des aktuellen Planungsstandes vorgesehen ist.
Wir hatten auf entsprechende Aufforderung vom Juli 2012 hin zu dem Entwurf eines Bebauungs-planes Dorotheen-/Karlsstraße im August 2012 eine umfangreiche fachliche Stellungnahme abgegeben. Da wir annehmen, dass die wesentlichen Kritikpunkte, die wir an dem Planungsstand vom 22.06.2012 geäußert haben, nach wie vor Bestand haben, erlauben wir uns, unsere erheblichen und grundsätzlichen Bedenken gegen zahlreiche planerische Aussagen des Entwurfes in dieser Stellungnahme zu veröffentlichen.
Der Verein hat an dieser Stelle auch Anlass, dem Architekten Stefan Behnisch zu widersprechen, der Anfang Juni 2012 in einem Interview in der Stuttgarter Zeitung beklagte, es fehle in Stuttgart am Mut, "qualitativ bearbeitete Masse" zuzulassen.
Hiergegen erlaubt sich der Verschönerungsverein den Einwand, dass es immer die Gegebenheiten der vorgefundenen Situation und die Umgebung sind und nie der Entwurf selbst, die das verträgliche Maß an Maßstab und Masse bestimmen. Behnisch Architekten haben mit dem Uni-Lever-Haus und dem Marco-Polo-Turm in der Hafencity Hamburg exzellente Zeugnisse der Baukunst verwirklicht. Dort in der Hafencity Hamburg mit der Neuentwicklung eines urbanen Geschäftszentrums an der Wasserkante der "flachen" Großstadt ist die Verwirklichung von großer Baumasse auch für Geschäftsbauten richtig und angebracht und hat auch zu Recht internationale Beachtung gefunden.
Die Umgebungssituation hier in Stuttgart am Karlsplatz ist mit derjenigen in Hamburg völlig unvergleichbar.
In der kleinräumigen Gliederung des historischen Kerns der Stadt, in der Umgebung mehrerer Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung, in der Eingebettetheit der Kernstadt in den Talkessel und in der "Aufsehbarkeit" der Dachlandschaften im Talkessel von den Halbhöhen wäre die Einfügung eines – in sich durchaus kunstvoll gestalteten – Baukörpers in drei Teilen, der aber seine Umgebung durch die schiere Größe und Masse geradezu erdrückt und zerquetscht, das Gegenteil von hoher und kluger Baukunst.
Alle wichtigen OB-Kandidaten haben in Ihren Programmen und die Kandidaten Turner, Kuhn und Wilhelm haben in der Befragungsaktion des Verschönerungsvereins im Juni 2012 ausdrücklich erklärt, dass sie der Bewahrung des natürlich gewachsenen und historischen Stadtbildes den Vorrang vor anderen Interessen geben (die Befragung finden Sie hier).
Wir haben mit einem inhaltsgleichen Schreiben an die Entscheidungsträger im zuständigen Ausschuss appelliert, die nachfolgend dargestellten Punkte der Kritik am bisherigen Planungsstand aufzunehmen und um der Erhaltung des Stadtbildes im historischen Stadtkern willen in diesen Punkten auf Veränderung zum Besseren zu drängen.
Für die nachfolgend angesprochenen problematischen planerischen Aussagen des B-Plan-Entwurfes vom Juni 2012 gibt es weder eine städtebauliche noch stadtplanerische Rechtfertigung. Zu den einzelnen Argumenten verweisen wir auf die Originalfassung der Stellungnahme (im PDF-Format).
- Bauflucht Holzstraße nicht vorziehen auf Bauflucht Waisenhaus
- Bauflucht Dorotheenstraße nicht vorziehen - Bauflucht Markthalle ist Grenze
- Arkaden entlang gesamter Dorotheenstraße und bis in Münz- und Karlsstraße vorsehen
- Denkmal-Umgebung muss ausreichend gewürdigt werden
- Dachhöhe, Dachform und Dachneigungen müssen reduziert werden
- Fassadengliederung muss vorgeschrieben werden
- Beschränkung von Werbeanlagen in Größe und Lage ist vonnöten
- Zusammenfassung
Insgesamt bestehen aus den oben genannten Gründen erhebliche Bedenken gegen die vorliegende Planung, die sich nicht in die historische Umgebung einfügt. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich ein Baukörper entsprechend dem bisherigen Planstand zum außerordentlichen Nachteil des einzigartig historischen Charakters der näheren und weiteren städtebaulichen Umgebung der Vorhabensgrundstücke, also des gesamten Areals von Dorotheenstraße, Karlsstraße, Schlossplatz auswirkt und das Gesamtbild des Stadtkerns der Stadt Stuttgart auf erhebliche Weise zum Schlechten beeinträchtigt.
Die dargestellten Überschreitungen des geltenden Planungs- und Baurechts sind in ihrer Gesamtheit nicht stadtplanerisch oder städtebaulich gerechtfertigt. Der alleinige Verweis auf die zentrale Lage des Projekts ist kein städtebaulicher Belang, denn eine zentrale Lage besteht für den gesamten Stadtkern.
Büro- und Einzelhandelseinrichtungen fügen sich im gesamten übrigen Stadtkern mehr oder weniger in ihre Umgebung ein und beanspruchen keine Dominanz gegenüber der Umgebung. Eine solche Einfügung der mit dem Vorhaben beabsichtigten Büro- und Einzelhandelseinrichtungen muss auch an dieser zentralen Stelle im historischen Kern der Landeshauptstadt herbeigeführt werden.
Das Vorhaben ist an den vorstehend ausgeführten Punkten erheblich zu verändern und zu korrigieren. Die Massivität und Dominanz, die es im gegenwärtigen Planungsstand hat, wäre ein verheerender Frevel am Bild der Stadt.
Wir appellieren an alle Entscheidungsträger im Gemeinderat, diesen Frevel zu verhindern.
